1.) Vertragspartner
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind rechtswirksam für das Vertragsverhältniss zwischen DJane Pure Power und dem Veranstalter (Kunden).
2.) Allgemeines
Am Datum der Buchung, verpflichtet DJane Pure Power sich an die ortsüblichen Anforderungen anzupassen und ihr Bestes zu leisten. Auf Wunsch auch mit anlassgemäßer Kleidung (Sofern diese sich finanziell im Rahmen hält und keinen erheblichen Mehraufwand darstellt). Die Gage bzw. das Honorar richtet sich nach dem im Vorgespräch / Email verhandelten Preis. Mit dem schicken einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder E-Mail, geht der Kunde gemäß dem ihm vorliegenden Angebot von DJane Pure Power einen rechtsverbindlichen Vertag mit Sabine Kaiser ein. Der Gerichtsstand ist Dieburg.
3.) Zahlung
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an Sabine Kaiser (DJane Pure Power) direkt vorzunehmen, akzeptiert wird: Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung. Zahlung per Überweisung vor oder nach der Veranstaltung darf nur nach vorheriger Klärung und Zustimmung durch DJane Pure Power erfolgen. Unzulänglichkeiten mit Leistungen müssen vor Ort besprochen werden. Nachträglich werden keine Reklamationen anerkannt und es besteht kein Recht auf Abzüge oder Einbehaltung der verhandelten Gage.
4.) Verpflegung
Der Veranstalter verpflichtet sich ausreichend alkoholfreie Getränke und anlassübliche Mahlzeiten für DJane Pure Power zu Verfügung zu stellen. Hotel und Übernachtungskosten werden durch DJane Pure Power bei Bedarf vorher mit dem Vertragspartner abgesprochen.
5.) Anlieferung & Parken
Beim Be- und Entladen der Technik ist für barrierefreie Zufahrt zur Location zu sorgen. Bei größeren Distanzen (z.B. lange Wege über 50 Meter vom Fahrzeug bis zum Einsatzort, 1ster Stock ohne Aufzug) zum Einsatzort, ist für das Be- und Entladen, vom Veranstalter ein Helfer zu stellen. Der Veranstalter verpflichtet sich für den Lieferwagen von DJane Pure Power in der Nähe der Location einen Parkplatz zu Verfügung zu stellen. Der Auf- und Abbau findet soweit nichts anderes vereinbart wurde, unmittelbar vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Solle der Aufbau/Abbau zu einer anderen Zeit erwünscht sein, so werden die Kosten für eine weitere Anfahrt und Abfahrt gesondert geregelt und schriftlich festgehalten.
6.) GEMA-Gebühren
Bei privaten Veranstaltungen fällt in der Regel keine Gema-Gebühr an. Grundsätzlich verpflichtet sich aber der Veranstalter für alle evtl. anfallenden Gema-Gebühren aufzukommen und diese an die Gema zu entrichten. (Z.B. bei öffentlichen Veranstaltungen mit Eintrittsgeldern oder Betriebsfeiern mit Geldwertem Vorteil für die Mitarbeiter)
7.) Stornierung des Vertrages
Der Veranstalter kann den Vertrag stornieren, dabei greifen folgende Regelungen:
Rücktritt seitens des DJs vom Vertrag ist nur eingeschränkt möglich und wird wie folgt geregelt:
Sollte DJane Pure Power aus schwerwiegenden persönlichen und unverschuldeten Gründen (z.B. schwere Krankheit, Unfall, Tod, Todesfall in der Familie) die Leistung nicht erbringen können, wird sie nach Möglichkeit bemüht sein, entsprechenden Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu organisieren, ohne für die erfolgreiche Vermittlung eine Garantie geben zu können. Dieser Fall entbindet den Auftraggeber vollständig von ausstehenden Zahlungen.
Steht DJane Pure Power aus selbstverschuldeten Gründen für die vereinbarte Veranstaltung nicht, nur teilweise, nicht rechtzeitig oder sonst nicht wie vereinbart zur Verfügung, ist sie verpflichtet, bereits geleistete Zahlungen in voller Höhe zurückzuerstatten und den Auftraggeber von weiteren Zahlungen vollständig zu befreien. Sollte DJane Pure Power keinen DJ-Ersatz stellen können, so verpflichtet sie sich zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von 20% des Angebotspreises an den Auftraggeber.
8.) Absage / Stornierung bei Pandemie (Covid-19)
8.1) Absage aufgrund eines Versammlungsverbotes
Bei sämtlichen Veranstaltungen, die aufgrund eines Versammlungsverbotes abgesagt werden, greift das Prinzip der höheren Gewalt. Der Paragraph §275 BGB beschreibt das Prinzip der „Unmöglichkeit“. Dies bedeutet, dass es sowohl dem Veranstalter unmöglich ist das geplante Event durchzuführen, als auch dass der Dienstleister nicht in der Lage ist seine Leistung zu erbringen. In diesem Fall greift die sogenannte „Befreiung von den Hauptleistungspflichten“ die im Paragraph §326 BGB geregelt ist. In diesem Falle muss der Dienstleister seine Leistung nicht erbringen und der Kunde muss für ausgehandelte Gagen ebenfalls nicht aufkommen.
8.2) Absage durch den Kunden ohne Versammlungsverbot
In diesem Fall gelten die bereits aufgeführten vereinbarten Konditionen unter Punkt 7, evtl. werden hier nach Rücksprache mit DJane Pure Power spezielle Lösungen angeboten.
9.) Haftung
Der Veranstalter haftet ausschließlich vor, nach und während der Veranstaltung für Personen- und Sachschäden, insofern ein Schaden nicht durch ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten durch DJane Pure Power verursacht wurde. Der Veranstalter haftet ebenfalls für Schäden an dem Equipment & Datenträgern von DJane Pure Power die vor, nach oder während der Veranstaltung durch den Veranstalter oder dessen Gäste verursacht wurden. Der Veranstalter ist für die persönliche Sicherheit von DJane Pure Power verantwortlich. DJane Pure Power haftet nicht für äußere Einflüsse ( höhere Gewalt, Stromschwankungen, Stromausfall, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Lautstärkebeschränkungen, Betriebsstörungen, wetterbedingte Ausfälle ) sowie alle anderen nicht durch sie zu verantwortenden Umstände, die sie daran hindern die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde hat in diesen Fällen kein Recht von der getroffenen Vereinbarung/Vertrag zurück zu treten, kein Recht auf Minderung, kein Recht die Zahlung zu verweigern und kein Recht auf Schadensersatzansprüche.
10.) Fotobox:
Die Nutzung der Fotobox erfolgt auf eigene Gefahr. In Pandemie-Zeiten behält sich DJane Pure Power vor, Einschränkungen im Angebot und der Nutzung vorzunehmen um die vorgeschriebenen Hygienevorschriften einzuhalten. Z.B. Hygieneblatt, Desinfektionsmittel, Verzicht auf spezielle Accessoires, Verzicht auf Gesichtsmasken etc. Die Kontrolle und Einhaltung der jeweils gültigen Hygienevorschriften kann von DJane Pure Power nicht gewährleistet werden und obliegt allein dem Veranstalter / dem Nutzer.
11.) Aufzeichnungen von Videos/Fotos:
DJane Pure Power behält sich das Recht vor, Film- und Ton-Aufnahmen, sowie Fotos während Ihrer Veranstaltung im angemessenen Rahmen durchführen zu dürfen. Diese Aufnahmen werden mit Ihrem Einverständnis, zu Werbezwecken, auf einer Internet-Plattform (Webseite, Facebook, Google Plus, Twitter, Instagram, etc.) oder auch auf Flyern ggf. veröffentlicht.
12.) DJ-Bewertung:
Ein weiterer Punkt des Vertrages ist, dass der Auftraggeber nach erfolgreicher Durchführung der Veranstaltung, eine Bewertung auf einer Plattform von DJane Pure Power (z.B. Webseite, Facebook, Google Plus, Twitter, Instagram, etc.) hinterlässt. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und des ausdrücklichen Einverständnisses beider Parteien.
13.) Falls eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig ist, berührt dies nicht den Bestand des übrigen Vertrages. Die ungültige Klausel wird durch die entsprechende gesetzliche Vorschrift – soweit vorhanden – ersetzt.